169 f. der beigezogenen Akten PEN 19 467). Das Regionalgericht sprach den Gesuchsteller mit Urteil vom 31. August 2020 des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig, nahm in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen von einer Bestrafung Umgang und verurteilte den Gesuchsteller zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 1'900.00. Das Regionalgericht sah im Weiteren von der Ausrichtung einer Entschädigung ab (pag. 216 ff. der beigezogenen Akten PEN 19 467).