Mit Eingabe vom 15. April 2019 setzte Rechtsanwältin lic. iur. Liliane Blum die Staatsanwaltschaft in Kenntnis, dass der Gesuchsteller sie mit der Wahrung seiner Rechte beauftragt habe (pag. 58 der beigezogenen Akten PEN 19 467). Nachdem die Staatsanwaltschaft den Gesuchsteller am 7. Mai 2019 einvernahm, hielt sie am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Regionalgericht; [pag. 67 ff. der beigezogenen Akten PEN 19 467]).