7. Der Gesuchstellerin wird für das Revisionsverfahren eine Entschädigung von CHF 1'496.20 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 8. Zu eröffnen: - der Verurteilten/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin - dem Regionalgericht Bern-Mittelland (mit den Akten; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)