5. Das Verfahren wird zur Festsetzung einer angemessenen Sanktion für den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs, zur neuen Verteilung der Verfahrenskosten und zusätzlichen Zusprechung einer Parteientschädigung im Verfahren PEN 19 144 sowie zur Rückerstattung der allfällig zu viel bezahlten Bussen und Verfahrenskosten an A.________ ans Regionalgericht Bern-Mittelland zurückgewiesen. 6. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.