Der Gesuchstellerin wird daher für ihre Verteidigungskosten eine Entschädigung von CHF 1'496.20 (Anwaltshonorar: CHF 1'354.00; Auslagen: CHF 35.20; MWST: CHF 107.00) ausgerichtet. 11 V. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: 1. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen.