weitere Frei- und Schuldsprüche zugrunde liegen und die Festsetzung der Strafe 10 für den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs sowie die Kostenund Entschädigungsfolgen eine Rückweisung an die Vorinstanz erfordern. Die Entschädigung an die Gesuchstellerin für ihre Aufwendungen im Revisionsverfahren bemisst sich nach der für angemessen erachteten Kostennote ihrer Rechtsvertretung, Rechtsanwältin B.________, vom 30. August 2022 (vgl. pag. 119). Der Gesuchstellerin wird daher für ihre Verteidigungskosten eine Entschädigung von CHF 1'496.20 (Anwaltshonorar: CHF 1'354.00;