Gestützt auf diesen Sachverhalt erkannte das Regionalgericht die Gesuchstellerin mit Urteil vom 12. August 2019 des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern, schuldig. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht wurde die Gesuchstellerin freigesprochen. Demgegenüber wurde die Teilnehmerin 1 mit Urteil des Regionalgerichts vom 3. September 2020 vom Vorwurf des angeblich am 7. April 2018 begangenen Landfriedensbruchs freigesprochen (vgl. PEN 19 547).