VERTEIDIGEN» folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM 18 41067, Strafbefehl vom 15. November 2018 [pag. 359 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144]): Die Beschuldigte nahm an einer für jedermann zugänglichen Ansammlung von zahlreichen Personen teil anlässlich einer Demonstration «Afrin verteidigen», die nach aussen als vereinigte Menge auftrat, bei der während der Kundgebung mit vereinten Kräften Sachbeschädigungen verübt wurden. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Beschuldigte das durch Demonstrationsteilnehmer entzündete Feuer auf der Strasse schürte und mindestens einen Gegenstand ins Feuer warf.