2. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2019 (PEN 19 143 [recte: PEN 19 144]) sei bezüglich des Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs, der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen sowie der Kostenregelung teilweise aufzuheben. 3. Die Sache sei zur Festsetzung der Strafe sowie der Kostenverteilung an das Regionalgericht zurückzuweisen. 4. Die Kosten des Revisionsverfahrens seien vom Kanton zu tragen.