Die nach der Reduktion der Verbindungsbusse bereits geleistete Überschusszahlung sei der Gesuchstellerin zurückzuerstatten. 5. Der auf den Freispruch entfallende Anteil an den Verfahrenskosten für das Verfahren [PEN] 19 143 / 19 144 sei der Gesuchstellerin zurückzuerstatten. 6. Die der Gesuchstellerin im Verfahren PEN 19 143 / 19 144 ausgerichtete Parteientschädigung sei zu erhöhen.