3 1. Das Urteil PEN 19 143 / 19 144 des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2019 sei in Revision zu ziehen. 2. Die Gesuchstellerin sei revisionsweise vom Vorwurf des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freizusprechen. 3. Die gegen die Gesuchstellerin ausgefällte Geldstrafe sowie die Verbindungsbusse seien zu reduzieren. 4. Die nach der Reduktion der Verbindungsbusse bereits geleistete Überschusszahlung sei der Gesuchstellerin zurückzuerstatten.