2 2018 in Bern zum Nachteil der D.________, und des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018 in Bern. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'500.00, verurteilt, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 600.00 auferlegt. Weiter wurden die nötigen Verfügungen getroffen.