__ und angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, durch Schüren eines Feuers auf den Tramgleisen. Des Weiteren wurde die Gesuchstellerin freigesprochen vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), beides angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an die Gesuchstellerin von CHF 1'500.00 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 600.00 an den Kanton Bern.