365 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144). Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und übermittelte die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Regionalgericht; pag. 385 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144). Mit Eingabe vom 10. Mai 2019 setzte Rechtsanwältin B.________ das Regionalgericht darüber in Kenntnis, dass die Gesuchstellerin sie mit der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat (pag. 446 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144).