zur Vernichtung eingezogen. Überdies wurde die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und des DNA-Profils, welche gestützt auf den Vorwurf der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs (vgl. pag. 300 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144) erhoben wurden, nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt und die Forderung der Privatklägerschaft auf den Zivilweg verwiesen. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Gesuchstellerin am 22. November [2018] Einsprache (pag. 365 der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144).