VERTEIDIGEN», schuldig erklärt. Die Gesuchstellerin wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend CHF 7'200.00, verurteilt, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurden ihr eine Busse in der Höhe von CHF 500.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 800.00 auferlegt. Die am 20. September 2018 sichergestellten Gegenstände wurden beschlagnahmt und in Anwendung von Art. 69 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zur Vernichtung eingezogen.