der beigezogenen Akten PEN 19 143 / 144]). Mit gleichem Strafbefehl wurde die Gesuchstellerin zudem des Landfriedensbruchs, der Sachbeschädigung während einer öffentlichen Zusammenrottung, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), alles begangen am 7. April 2018 in der Berner Innenstadt, im Rahmen der unbewilligten Demonstration «AFRIN VERTEIDIGEN», schuldig erklärt.