7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 8. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43621 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 600.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 9. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43621 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 10. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.