In dieser Gruppe befand sich auch A.________. Obwohl sie die friedensbedrohende Grundhaltung des Demonstrationszuges und die Gewaltausübungen (Sachbeschädigung, Feuer legen, Knallpetarden, Sprechchöre etc.) durch akustische Wahrnehmung bzw. durch Beobachten oder Erkennen beim Vorbeilaufen zu Kenntnis nahm, verblieb sie in der gewaltbereiten Ansammlung und distanzierte sich nicht aus freiem Antrieb.