5. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. März 2019 (BM 18 43660) wird aufgehoben. 6. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 7. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43660, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.