Zudem wurde ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 auferlegt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf zehn Tage festgesetzt und es wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Infolge Verzichts auf eine Einsprache erwuchs der Strafbefehl vom 2. Juli 2019 in Rechtskraft (BM 18 43629).