Der neue Strafbefehl datiert vom 2. Juli 2019 und wurde, nebst der Adresse der Gesuchstellerin, dahingehend geändert, dass die Tagessatzhöhe von CHF 90.00 auf CHF 30.00 reduziert wurde. Entsprechend wurde die Gesuchstellerin mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, verurteilt, wobei deren Vollzug wiederum unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00 auferlegt.