Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf zehn Tage festgesetzt und es wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Mit Schreiben vom 2. Juli 2019 teilte die Staatsanwaltschaft der Gesuchstellerin nach durchgeführter Befragung mit, dass ein neuer Strafbefehl ausgestellt werde und dieser den ursprünglichen Strafbefehl [vom 14. März 2019] ersetze. Der neue Strafbefehl datiert vom 2. Juli 2019 und wurde, nebst der Adresse der Gesuchstellerin, dahingehend geändert, dass die Tagessatzhöhe von CHF 90.00 auf CHF 30.00 reduziert wurde.