2. Das Revisionsgesuch wird teilweise gutgeheissen. 3. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Juni 2019 betreffend A.________ wird insoweit aufgehoben, als A.________ wegen Landfriedensbruchs schuldig erklärt wurde (erster und zweiter Absatz des vorgeworfenen Sachverhalts sowie erster Teilsatz von Ziff. 1 des Strafbefehls BM 18 43716) und unter Einbezug des weiteren Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung (mehrfach begangen) zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'440.00 (Ziff.