Es wird festgestellt, dass die Probezeit folglich bereits am 9. Juni 2021 abgelaufen ist. Von den insgesamt 15 Tagessätzen Geldstrafe werden 3 Tagessätze zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 90.00, als Verbindungsbusse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 3 Tage (Art. 106 Abs. 2 StGB). Die restlichen 12 Tagessätze Geldstrafe zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 360.00, bleiben als bedingte Strafe bestehen. VI. Kosten und Entschädigung