Die Gesuchstellerin sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 30.00; der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Sie sei zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 90.00 zu bestrafen, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens seien vom Kanton zu tragen.