3. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11. Juni 2019 (BM 18 43716) sei bezüglich des Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs (Schuldspruch 1 und Sachverhalt 1), der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen (Ziff. 2.) und einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 (Ziff. 3.) teilweise aufzuheben. 4. Die Gesuchstellerin sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch wegen mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 30.00;