2 CHF 100.00 und übermittelte die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Regionalgericht; pag. 102 der beigezogenen Akten BM 18 43716). Infolge Rückzugs der Einsprache mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 bzw. unentschuldigten Fernbleibens an der Hauptverhandlung vom 29. Oktober 2019 erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft. Die durch die Einsprache entstandenen zusätzlichen Kosten von CHF 100.00 wurden der Gesuchstellerin durch das Regionalgericht mit Verfügung vom 29. Oktober 2019 auferlegt.