88 der beigezogenen Akten BM 18 43716). Die Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung (mehrfach begangen) und Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot) sowie die Busse von CHF 500.00 und die Einziehung des sichergestellten Pfeffersprays zur Vernichtung wurden unverändert übernommen. Mit Verfügung vom 11. Juni 2019 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl vom 11. Juni 2019 fest, bestimmte die Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens auf