Des Weiteren wurden die Verbindungsbusse auf CHF 360.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie die Verfahrenskosten auf CHF 500.00 reduziert. Da im vorherigen Strafbefehl einzig infolge einer Verwechslung der Strafregister der Widerruf einer bedingten Strafe geprüft wurde, enthielt der neue Strafbefehl keinen Hinweis auf ein Widerrufsverfahren (vgl. u.a. pag. 88 der beigezogenen Akten BM 18 43716).