der beigezogenen Akten BM 18 43716) wurde ein neuer Strafbefehl erlassen, welcher denjenigen vom 25. April 2019 ersetzte (pag. 93 ff. der beigezogenen Akten BM 18 43716). In Abänderung zum Strafbefehl vom 25. April 2019 wurde die Gelstrafe von 56 Tagessätzen auf 48 Tagessätze zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'440.00, sowie die Probezeit von 4 Jahren auf 2 Jahre herabgesetzt. Des Weiteren wurden die Verbindungsbusse auf CHF 360.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie die Verfahrenskosten auf CHF 500.00 reduziert.