1. Mit Strafbefehl vom 6. Juni 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) des Landfriedensbruchs, begangen am 7. April 2018, ca. 15:50 bis 17:30 Uhr, in der Berner Innenstadt, im Rahmen der unbewilligten Demonstration «AFRIN VERTEIDIGEN», schuldig erklärt (Verfahren BM 18 43643). Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend total CHF 400.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde.