I.1. [Sanktionenpunkt] des Urteils PEN 19 942), zu den Verfahrenskosten von CHF 1'300.00 (Ziff. I.2. [Sanktionenpunkt] des Urteils PEN 19 942) sowie zur Rück- und Nachzahlungspflicht im Zusammenhang mit der amtlichen Verteidigung (Ziff. II in fine des Urteils PEN 19 942) verurteilt wurde. Soweit weitergehend wird das Revisionsgesuch abgewiesen. 5. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. September 2020 betreffend A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 7. April 2018 in Bern (Ziff. I.2. des Urteils PEN 19 942).