4. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. September 2020 betreffend A.________ wird insoweit aufgehoben, als A.________ wegen Landfriedensbruchs schuldig erklärt (Ziff. I.1. des Urteils PEN 19 942) und unter Einbezug des weiteren Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 450.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren (Ziff. I.1. [Sanktionenpunkt] des Urteils PEN 19 942), zu den Verfahrenskosten von CHF 1'300.00 (Ziff.