13 2.25 Stunden für Klientenbesprechungen mit Blick auf die unterdurchschnittliche Schwierigkeit der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse für eine fachlich ausgewiesene und gewissenhafte Fürsprecherin nicht als geboten. Für diese Position erscheint eine Kürzung des Honorars um insgesamt eine Stunde angezeigt. Eine weitere Kürzung erfolgt pro memoria aufgrund des doppelt verbuchten Aufwands für das Verfassen des Fristerstreckungsgesuchs. Die Kammer erachtet somit einen Aufwand von total rund 6 Stunden für die Wahrung der Parteiinteressen als ausreichend.