23. Fürsprecherin B.________ macht mit Honorarnote vom 12. Mai 2023 für das Revisionsverfahren einen Aufwand von neun Stunden zu CHF 250.00, Auslagen von CHF 32.70 sowie Mehrwertsteuer von CHF 175.75 geltend, was ein beantragtes volles Honorar von CHF 2'458.45 ergibt (pag. 91 ff.). Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch.