12 visionsgesuche bereits in den Medien berichtet wurde – sondern vielmehr, dass es sich im konkreten Fall im Vergleich zu den zahlreichen weiteren Revisionsverfahren im Zusammenhang mit der unbewilligten Demonstration «AFRIN VERTEIDI- GEN» um einen Spezialfall handelt. Die Festsetzung der Strafe für den rechtskräftigen Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie die Neuregelung der Kostenfolgen erfordern eine Rückweisung an die Vorinstanz.