14. Entsprechend werden nach Festlegung einer angemessenen Sanktion für den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung und der neuen Kostenverteilung des ersten, teilweise aufgehobenen Verfahrens PEN 19 942 der Gesuchstellerin allfällig zu viel bezahlte Verfahrenskosten durch das Regionalgericht zurückzuerstatten sein (vgl. Fakturierungsauftrag vom 8. Oktober 2020 in den Vorakten).