Gestützt auf diesen Sachverhalt wurde die Gesuchstellerin mit Urteil des Regionalgerichts vom 22. September 2020 schuldig erklärt des Landfriedensbruchs und der Hinderung einer Amtshandlung, beides begangen am 7. April 2018 in Bern. Demgegenüber wurde die Teilnehmerin 1 mit Urteil des Regionalgerichts vom 3. September 2020 vom Vorwurf des angeblich am 7. April 2018 begangenen Landfriedensbruchs freigesprochen (vgl. PEN 19 547).