sichtlich Gewalt gegen Sachen ausgegangen ist. Anlässlich ihrer Anhaltung im Anschluss an die Einkesselung verhakte A.________ sich mit beiden Armen mit anderen verbleibenden Personen ineinander und weigerte sich, abgeführt zu werden, so dass ihre Anhaltung erheblich erschwert und verzögert wurde. Durch diese Handlungen hinderte die Beschuldigte die mit der Anhaltung betrauten Polizeibeamten an einer Amtshandlung.