2. Das Revisionsgesuch sei teilweise gutzuheissen. 3. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. September 2020 (PEN 19 942) sei bezüglich des Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs, der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen sowie der Kostenregelung teilweise aufzuheben. 4. Die Sache sei zur Festsetzung der Strafe sowie der Kostenverteilung an das Regionalgericht zurückzuweisen. 5. Die Kosten des Revisionsverfahrens seien vom Kanton zu tragen.