Gerichtskosten ohne schriftliche Begründung]) auferlegt. Weiter wurden die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung der Gesuchstellerin durch Fürsprecherin B.________ bestimmt und der Gesuchstellerin die volle Rück- und Nachzahlungspflicht auferlegt. Infolge Verzichts auf die Ergreifung eines Rechtsmittels erwuchs das Urteil im Verfahren PEN 19 942 in Rechtskraft.