Das Regionalgericht sprach die Gesuchstellerin mit Urteil vom 22. September 2020 schuldig des Landfriedensbruchs und der Hinderung einer Amtshandlung, beides begangen am 7. April 2018 in Bern und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 450.00, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1'300.00 (CHF 500.00 [Untersuchungskosten], CHF 800.00 [Gerichtskosten ohne schriftliche Begründung]) auferlegt.