Am 11. November 2019 hielt die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest, bestimmte die Kosten des staatsanwaltschaftlichen Einspracheverfahrens auf CHF 100.00 und übermittelte die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Das Regionalgericht sprach die Gesuchstellerin mit Urteil vom 22. September 2020 schuldig des Landfriedensbruchs und der Hinderung einer Amtshandlung, beides begangen am 7. April 2018 in Bern und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 450.00, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde.