Mit Eingabe vom 25. Oktober 2019 setzte Fürsprecherin B.________ die Staatsanwaltschaft darüber in Kenntnis, dass die Gesuchstellerin sie mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt habe und ersuchte um Einsetzung als amtliche Verteidigerin. Nach der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 30. Oktober 2019 wurde Fürsprecherin B.________ mit Verfügung vom 6. November 2019 rückwirkend ab dem 25. Oktober 2019 als amtliche Verteidigerin der Gesuchstellerin eingesetzt.