Die Gesuchstellerin wurde mit einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'440.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurde ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 360.00 auferlegt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse wurde auf 12 Tage festgesetzt, und es wurden der Gesuchstellerin Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Gesuchstellerin am 6. Mai 2019 Einsprache. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2019 setzte Fürsprecherin B.______