2. Der Antrag von A.________ auf weitere Akteneditionen wird abgewiesen. 3. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen. 4. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. Juli 2019 (BM 18 43699) wird aufgehoben. 5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43699, bestimmt auf CHF 650.00, trägt der Kanton Bern. 7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.