Demgemäss soll sich am 7. April 2018 anlässlich der Demonstration «AFRIN VERTEIDIGEN» folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM 18 43699, Strafbefehl vom 9. Juli 2019): Anlässlich einer vorgängig im Internet aufgerufenen Demonstration begaben sich am Nachmittag des 07.04.2018 ca. 500 Personen in die Innenstadt von Bern, um an der unbewilligten und für jedermann zugänglichen Demonstration „AFRIN VERTEIDIGEN" teilzunehmen.