10. Subsumtion 10.1 Im Folgenden ist zu beurteilen, ob dem Strafbefehl vom 9. Juli 2019 und dem Urteil des Regionalgerichts vom 3. September 2020 (PEN 19 547) der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt und falls ja, ob diese zueinander in einem unverträglichen Wi-