In dieser Gruppe befand sich auch A.________. Obwohl er die friedensbedrohende Grundhaltung des Demonstrationszuges und die Gewaltausübungen (Sachbeschädigung, Feuer legen, Knallpetarden, Sprechchöre etc.) durch akustische Wahrnehmung bzw. durch Beobachten oder Erkennen beim Vorbeilaufen zu Kenntnis nahm, verblieb er in der gewaltbereiten Ansammlung und distanzierte sich nicht aus freiem Antrieb.